Komplettgutachten nach den Vorschriften der ImmoWertV und des BauGB
Hier biete ich Ihnen folgende Leitungen:
Die Erstellung eines kompletten Verkehrswertgutachtens i.S.d.§ 194 BauGB, das sämtliche wertbeeinflussende Merkmale des Grundstücks sachgemäß berücksichtigt.
Die am Wertermittlungsstichtag gegebenen, verkehrswertbeeinflussenden Eigenschaften werden in diesem Verkehrswertgutachten in einer ausführlichen, hinreichend exakten Zustandsbeschreibung des Bewertungsgrundstücks dargelegt.
Dabei wird die Verkehrswertermittlung auf der Grundlage der in der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) sowie den in Deutschland normierten, beschriebenen Verfahren, dem Vergleichswertverfahren, dem Ertragswertverfahren und (oder) dem Sachwertverfahren ermittelt.
Die Nachvollziehbarkeit des beschreibenden Teils und des bewertenden Teils lässt sich vom Ansatz bis zum Ergebnis auf Plausibilität und Richtigkeit überprüfen.
Sämtliche Rechte und Belastungen z.B. Wohnrechte, Leitungs- oder Wegerechte sowie planungs- und baurechtliche Vorgaben werden darin berücksichtigt.
Der Gesetzgeber definitiert den Verkehrswertes i. S. des § 194 BauGB wie folgt:
- „Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der zu dem Zeitpunkt, auf den sich die Wertermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das heißt, ermittelt wird der wahrscheinlichste von jedermann zu erzielende Kauf- bzw. Verkaufspreis im nächsten Verkaufsfall. Dieses ausführliche Verkehrswertgutachten ist “gerichtsfest“ und wird daher zum Beispiel bei Zwangsversteigerungen, Erbauseinandersetzungen, Scheidungsfällen oder Aufhebung einer Gütergemeinschaft benötigt.