Auf ein Wort zum kontrollierten Leistungsstandard

Die Berufsbezeichnungen „Sachverständiger“ als auch „Gutachter“ sind gesetzlich nicht geschützt. Es ist deshalb für jeden Auftraggeber wichtig, die Qualifikation des Gutachters ebenso wie die Qualität der Gutachten kritisch zu hinterfragen.

Denn: Fehlerhafte Gutachten können zu hohen Vermögensschäden führen.

Die bei der SPRENGNETTER Akademie geprüften Sachverständigen müssen regelmäßig ihre persönliche Eignung nachweisen (alle 6 Jahre erneute Prüfung). Zudem unterliegen alle Sachverständigen in jährlichen Stichproben einer Überprüfung ihrer Gutachten und sind zu regelmäßiger Weiterbildung, Qualitätssicherung und eigener Haftpflichtversicherung verpflichtet.

Dies beweist den hohen Standard der Qualitätssicherung der Absolventen der SPRENGNETTER Akademie.
Diese ist Inhaberin einer der beiden in Deutschland von der Trägergemeinschaft für Akkreditierung GmbH (deren Träger der Bund, die Bundesländer und die deutsche Wirtschaft sind), akkreditierten Zertifizierungsstellen für Personalzertifizierung von Bewertungssachverständigen nach der DIN EN ISO/IEC 17024.
(siehe auch unter www.sprengnetter.de)

qualitaet